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Vertragliches...

 

 

 

Die vereinbarten Betreuungstage und Betreuungszeiten werden schriftlich festgelegt. Darin stehen die Betreuungs-, Bring- u. Abholzeiten, Urlaubs- und Krankheitsregelung, sowie die Feiertagsregelung. Eine Kopie des Impfpasses und gegebenenfalls Vollmachten für Medikamentengaben gehören natürlich auch dazu.

 

Der Betreuungsvertrag wird zwischen Tagespflegeperson und den Eltern des zu betreuenden Kindes gemacht. Des weiteren wird ein Antrag beim Jugendamt Würselen gestellt auf Vermittlung einer Tagespflegeperson,somit wird ein Beitrag ,ausgehend von dem Einkommen berechnet,an das Amt gezahlt und dieses übernimmt die entsprechenden zu zahlenden Beträge der Tagespflegeperson. Weiterhin wird ein monatliches Essensgeld erhoben,welches sich aufgrund der gebuchten Std zusammensetzt.

Der Vertrag kann spätestens  3 Wochen zum Monatsende wieder beendet werden.